ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR INTERNET-VERKÄUFE FÜR UNTERNEHMER („B2B“)


§ 1 Allgemeines, Kundenkreis, Sprache

(1) Alle Angebote, Kaufverträge, Lieferungen und Dienstleistungen aufgrund von Bestellungen der Kunden (nachfolgend Kunden) über den Online-Shop BYRUD PARTS der Byrud Dynamics GmbH, Wandsbeker Chaussee 212-214, 22089 Hamburg, Deutschland (nachfolgend BYRUD PARTS) unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(2) Das Produktangebot im BYRUD PARTS Online-Shop richtet sich ausschließlich an Unternehmer (i.S.v. § 14 Abs. 1 BGB, d.h. natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Geschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln) sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtliche Sondervermögen. Der Kunde bestätigt dies mit seiner Registrierung und im Rahmen der Bestellung im Online-Shop. Landwirte gelten als Unternehmer i.S.v. § 14 BGB.

(3) Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprochen wird.  

(4) Die Verträge mit dem Kunden werden ausschließlich in deutscher Sprache geschlossen.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Produktdarstellung im Online-Shop und die dort genannten Preise sind unverbindlich.

(2) Durch Aufgabe einer Bestellung im Online-Shop macht der Kunde ein verbindliches Angebot. BYRUD PARTS kann das Angebot bis zum Ablauf von 3 Werktagen nach dem Tag des Angebots annehmen.

(3) BYRUD PARTS wird dem Kunden unverzüglich nach Eingang des Angebots eine Bestätigung über den Erhalt des Angebots zusenden, die keine Annahme des Angebots darstellt. Das Angebot gilt erst als von BYRUD PARTS angenommen, sobald BYRUD PARTS gegenüber dem Kunden (per E-Mail) die Annahme erklärt oder die Ware absendet. Der Kaufvertrag mit dem Kunden kommt erst mit der Annahme durch BYRUD PARTS zustande.  

§ 3 Preise und Zahlung

(1) Die Preise werden als Nettopreise ausgewiesen und schließen die gesetzliche Umsatzsteuer nicht ein. Die anfallenden Versandkosten werden ebenfalls als Nettobetrag angegeben. Abgerechnet wird der jeweilige Bruttobetrag. Zölle und ähnliche Abgaben hat der Kunde zu tragen.  

(2) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, liefert BYRUD PARTS nur gegen Vorkasse (in der im Online-Shop auf dem Bestellformular angegebenen Weise) oder per Nachnahme, jeweils gegen Rechnung. Andere Liefermöglichkeiten, wie insbesondere die Abholung im Lager oder sonstigen Geschäftsräumen von BYRUD PARTS bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.  

(3) Ist Lieferung auf Rechnung vereinbart, sind die Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Zusendung der Ware und Zugang der Rechnung beim Kunden zur Zahlung fällig.  

(4) Dem Kunden steht kein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht zu, soweit nicht die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

§ 4 Fristen für den Versand der Ware, Abverkauf, Teillieferungen

(1) Sämtliche von BYRUD PARTS bei der Bestellung angegebenen oder sonst vereinbarten Fristen für den Versand der Ware beginnen, (a) wenn Lieferung gegen Vorkasse vereinbart ist, am Tag des Eingangs des vollständigen Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer und Versandkosten) oder (b) wenn Zahlung per Nachnahme oder auf Rechnung vereinbart ist, am Tag des Zustandekommens des Kaufvertrages. Für die Einhaltung des Versandtermins ist der Tag der Übergabe der Ware an das Versandunternehmen maßgeblich.  

(2) Von BYRUD PARTS angegebene Fristen für den Versand der Ware gelten stets nur annähernd und dürfen daher um bis zu 14 Tage überschritten werden. Dies gilt nicht, sofern ein fester Versandtermin vereinbart ist. Ist keine Frist oder kein Termin für den Versand angegeben oder sonst vereinbart, gilt eine Versendung innerhalb von (fünf) Werktagen als vereinbart.  

(3) BYRUD PARTS ist zum jederzeitigen Abverkauf der Ware berechtigt (auch soweit diese als „auf Lager“ bezeichnet wurde), wenn die Lieferung gegen Vorkasse erfolgt und die Zahlung nicht innerhalb eines Zeitraums von (fünf) Werktagen nach der Annahme des Angebots bei BYRUD PARTS eingeht. In diesem Fall erfolgt die Versendung innerhalb der vereinbarten oder angegebenen Frist nur, solange der Vorrat reicht.  

(4) In dem Fall, dass ein Vorlieferant Ware, die im Webshop als „nicht vorrätig“ angegeben oder die gem. Abs. 3 abverkauft wurde, nicht rechtzeitig an BYRUD PARTS geliefert wurde, verlängert sich die jeweils maßgebliche Versandfrist bis zur Belieferung durch den Vorlieferanten zzgl. eines Zeitraums von drei Arbeitstagen. Generell gilt:  

  • die Verzögerung der Lieferung durch den Vorlieferanten ist nicht von BYRUD PARTS zu vertreten und
  • BYRUD PARTS hat die Ware vor Zustandekommen des Kaufvertrages (bzw. im Fall des Abs. 3 dem Zeitpunkt des Abverkaufs) so rechtzeitig nachbestellt, dass unter normalen Umständen mit einer rechtzeitigen Belieferung gerechnet werden konnte.  

Falls die Ware ohne Verschulden von BYRUD PARTS nicht oder trotz rechtzeitiger Nachbestellung nicht rechtzeitig lieferbar ist, ist BYRUD PARTS zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. BYRUD PARTS wird die Nichtverfügbarkeit der Ware dem Kunden unverzüglich anzeigen und ihm im Falle eines Rücktritts seine geleisteten Zahlungen unverzüglich erstatten.  

(5) Hat der Kunde in einer Bestellung mehrere getrennt nutzbare Produkte gekauft, ist BYRUD PARTS berechtigt, diese auch in mehreren getrennten Lieferungen versenden, wobei die dadurch notwendigen zusätzlichen Versandkosten dem Kunden mitgeteilt werden. Ist im Online Shop eines der bestellten Produkte als nicht auf Lager gekennzeichnet und erklärt der Kunde seinen Wunsch nach einer Vorablieferung der auf Lager befindlichen Produkte aus seiner Order, trägt er die zusätzlichen Versandkosten.

§ 5 Versandart und -dauer, Versicherung und Gefahrübergang  

(1) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestimmt BYRUD PARTS die angemessene Versandart und das Transportunternehmen nach billigen Ermessen.  

(2) Wird die Ware gemäß den mit den Kunden getroffenen Vereinbarungen versendet, ohne dass BYRUD PARTS zusätzliche Installations- oder Montagearbeiten o.ä. übernommen hat, schuldet BYRUD PARTS nur die rechtzeitige, ordnungsgemäße Ablieferung der Ware an das Transportunternehmen und ist für vom Transportunternehmen verursachte Verzögerungen nicht verantwortlich. Eine von BYRUD PARTS genannte Versanddauer (Zeitraum zwischen der Übergabe durch BYRUD PARTS an das Transportunternehmen und der Auslieferung an den Kunden) ist unverbindlich.  

(3) Die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlusts der gelieferten Ware geht, sofern nur die Versendung geschuldet wird (Abs. 2), mit der Auslieferung der Ware an das Transportunternehmen auf den Kunden über.  

(4) BYRUD PARTS wird die Ware gegen die üblichen Transportrisiken auf seine Kosten versichern.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

(1) BYRUD PARTS behält sich das Eigentum an der von BYRUD PARTS gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer und Versandkosten) für die betreffende Ware vor.

(2) Der Kunde ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, über das Eigentum an der gelieferten und noch unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware („Vorbehaltsware“) zu verfügen. Die Verfügung über die Rechtsposition des Kunden in Bezug auf die Vorbehaltsware (sog. Anwartschaftsrecht) bleibt zulässig, solange der Dritte auf unser Eigentumsrecht hingewiesen wird.  

(3) Der Kunde wird die Vorbehaltsware pfleglich behandeln.  

(4) Bei Zugriffen Dritter – insb. durch Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum von BYRUD PARTS hinweisen und BYRUD PARTS unverzüglich benachrichtigen, damit es seine Eigentumsrechte durchsetzen kann.

(5) Bei Zahlungsverzug ist BYRUD PARTS berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen, sofern ein Rücktritt vom Vertrag erfolgt ist.

§ 7 Gewährleistung/Retouren

(1) Ist die gelieferte Ware mit einem Mangel behaftet, kann BYRUD PARTS zwischen der Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache wählen; diese Wahl kann jedoch nur durch Anzeige in Textform (auch per Telefax oder E-Mail) gegenüber dem Kunden spätestens innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen nach Zugang der Anzeige des Mangels erfolgen.  

(2) Falls die Nacherfüllung gem. Abs. 1 fehlschlägt oder dem Kunden unzumutbar ist oder BYRUD PARTS die Nacherfüllung verweigert, ist der Kunde jeweils nach Maßgabe des anwendbaren Rechts berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten, den Kaufpreis zu mindern oder Schadensersatz oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen zu verlangen. Für Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz gelten jedoch die besonderen Bestimmungen der Ziff. 9 des ABSCHNITTS I dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.  

(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf (12) Monate ab Lieferung.

(4) Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Übersendung sorgfältig zu untersuchen. Die gelieferte Ware gilt als vom Kunden genehmigt, wenn ein Mangel nicht (i) im Falle von offensichtlichen Mängeln innerhalb von drei (3) Werktagen nach Lieferung oder (ii) sonst innerhalb von sieben (7) Werktagen nach Entdeckung des Mangels angezeigt wird.  

(5) Sollte trotz vereinbarter Rücknahme aufgrund einer Mängelrüge kein nachgewiesener Gewährleistungsfall bestehen oder BYRUD PARTS nimmt die gelieferte Sache aus Kulanz wieder zurück, ist BYRUD PARTS berechtigt, die anfallenden Rücklieferungskosten (Retourkosten) sowie die Kosten der Wiedereinlagerung pauschal mit 15% des Warenwertes abzurechnen.  

§ 8 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte  

(1) Dem Kunden wird das nicht-ausschließliche Recht eingeräumt, die mit der Ware gelieferte Software im Zusammenhang mit der Verwendung der Ware zu nutzen.

(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, Kopien der Software anzufertigen, ausgenommen zum Zwecke der Nutzung gem. Ziff. 8 (1) oder zu Sicherungszwecken.  

(3) Der Kunde darf die ihm an der Software eingeräumten Rechte nur an einen Dritten übertragen, wenn gleichzeitig das Eigentum an dem betreffenden Produkt (insb. Hardware--Produkt) auf diesen Dritten übertragen wird und der Kunde keine Kopien der Software zurückbehält.  

(4) BYRUD PARTS ist in keinem Fall verpflichtet, den Quellcode der Software offenzulegen.

§ 9 Haftung

(1) Die Haftung von BYRUD PARTS wegen Lieferverzugs ist – ausgenommen im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – auf einen Betrag von 5 % des jeweiligen Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer) begrenzt.

(2) BYRUD PARTS haftet nicht (gleich, aus welchem Rechtsgrund) für Schäden, die bei normaler Verwendung der Ware typischerweise nicht zu erwarten sind. Ausgeschlossen ist die Haftung von BYRUD PARTS außerdem für Schäden aus Datenverlust, soweit diese daraus entstehen, dass die Wiederbeschaffung aufgrund fehlender oder unzureichender Datensicherung nicht möglich ist oder erschwert wird. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.  

(3) Die Vorlieferanten von BYRUD PARTS sind keine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen von BYRUD PARTS. Deren Verschulden ist BYRUD PARTS nicht zuzurechnen.

(4) Die Einschränkungen dieses § 9 gelten nicht für die Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale i.S.v. § 444 BGB, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.  

§ 10 Datenschutz

Es gilt die Datenschutzerklärung von BYRUD PARTS, abrufbar unter: https://byrud.de/privacy

§ 11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand  

(1) Der zwischen uns und dem Kunden bestehende Kaufvertrag unterliegt vorbehaltlich zwingender internationalprivatrechtlicher Vorschriften dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens.  

(2) Gerichtsstand ist Hamburg.